Mai 10

Nun ist sie also gelaufen, die Landtagswahl NRW. Und mit einem – wie ich meine – für die Piraten ernüchternden Ergebnis. Jubelten viele noch vor einer Woche nach Bekanntwerden einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen, dass “jetzt alles möglich sei,” hat sich gestern Abend herausgestellt, dass dem wirklich so ist: Alles ist möglich, auch 1,5% laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis. Die Piratenpartei NRW ist damit um 0,2 Prozentpunkte unter ihrem Ergebnis der Bundestagswahl 2009 geblieben. In absoluten Zahlen ausgedrückt: 119.581 Zweitstimmen zu 158.585 Stimmen im vergangenen Herbst.

Ich verkneife mir an dieser Stelle bewusst den Reflex, nun auf mögliche Ursachen des in meinen Augen schlechten Wahlergebnisses zu verweisen, habe mir auch fest vorgenommen, dies in den nächsten sieben Tagen nicht zu tun. Es ist, so denke ich, erst einmal sinnvoller, etwas Abstand zu Wahlkampf und -ergebnis zu gewinnen, außerdem das möglicherweise bereits auftretende Hauen und Stechen in einschlägigen Mailinglisten abklingen zu lassen. Trotzdem möchte ich ein wenig auf die Arbeit hier im Wahkreis eingehen:

Wir Emspiraten haben vergleichsweise “ordentlich” abgeschnitten. Im Wahlkreis Steinfurt II (82), einer eher ländlichen und konservativen Region, haben wir 1,9% geholt, in unserer Heimatstadt Rheine sogar 2,3%. Als Direktkandidat schenkten mir 1016 Wähler (1,6%) ihr Vertrauen. Dafür möchte ich mich, auch im Namen der Emspiraten, bei allen Wählern herzlich bedanken.

Im Vergleich zu den Ergebnissen der Piratenpartei in den anderen Wahlkreisen stehen wir ebenfalls recht gut da. Von den 128 Wahlkreisen in NRW haben nur 23 ein prozentual besseres Resultat erzielt. Wir haben Städte wie Düsseldorf, Duisburg oder Essen hinter uns gelassen und waren gleichauf mit der (ehemaligen?!) Piratenhochburg Münster. Damit möchte ich jedoch keinem der Piraten in den genannten Städten mangelnde Aktivität vorwerfen. Etwa 230 Plakate, ca. 6000 verteilte Flyer und 8 Infostände, davon 4 mit dem Gläsernen Mobil (Dank an Sebastian und Frank für ihre Münsterlandtour), haben hier im hohen Norden ihre Spuren hinterlassen. Wenn auch nicht in der gewünschten Höhe Tiefe.

Ein Manko war sicherlich die Ignoranz der lokalen Presse, insbesondere der Münsterländischen Volkszeitung. Die vier “etablierten” Parteien CDU, SPD, FDP und Grüne tauchten regelmäßig in der größten lokalen Zeitung auf, Linke und Piratenpartei wurden standhaft verschwiegen. Selbst die gestiegene Mitgliederzahl des FDP-Ortsvereins war der MV zwei Wochen vor der Wahl eine Meldung wert. Politisch ausgewogene Berichterstattung sieht in meinen Augen anders aus.

Einziges Pressehighlight war die Erwähnung anlässlich des Frühlingsmarktes in Hopsten (Wahlkreis Steinfurt III) und die mittlerweile fast legendäre Karrikatur im überregionalen Teil der Ibbenbürener Volkszeitung.

Auch zu Podiumsdiskussionen wurden wir im Wahlkreis Steinfurt II nicht eingeladen. Ich weiß jetzt nicht, ob es am mangelnden politischen Engagement der Rheinenser Schulen lag, aber im Wahlkreis Steinfurt I (Bastian Greshake) haben alleine drei Podiumsdiskussionen für Erstwähler an weiterführenden Schulen stattgefunden. Hier gilt es nachzuforschen. Möglicherweise haben wir/habe ich im Vorfeld etwas falsch gemacht.

Zu guter Letzt möchte ich mich bei allen sieben Emspiraten für die Arbeit der letzten Wochen bedanken. Ebenso natürlich bei den Osnabrückern, die uns bei 3 Infoständen und der Plakatierung im Wahlkreis Steinfurt III tatkräftig unterstützt haben. Wir werden hoffentlich im nächsten Jahr bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen mit dem gleichen Engagement bei der Sache sein.

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Mrz 18

eine (vermeintliche) Hiobsbotschaft erhielt ich heute morgen beim Bürgeramt in Rheine. Ich war dort, um ca. 85 Formulare für meine Direktkandidatur im Wahlkreis Steinfurt II (82) abzuholen und die restlichen ca. 25 beglaubigen zu lassen. Die gute Nachricht: Es gab keine ungültigen Formulare. Die schlechte:

Es seien über 20 Formulare doppelt. Der zuständige Mitarbeiter beim Bürgeramt in Rheine unterstellte mir beim Überreichen der Formulare “fast Absicht.” Ich war im ersten Augenblick hochgradig verwirrt und sah nicht nur meine Kandidatur (Zeitmangel, nur 120 abgezählte Formulare vom Kreiswahlleiter erhalten) dahinschwinden, sondern auch den Vorwurf des Wahlbetrugs im Raum schweben.

Bei der Durchsicht der “doppelten” Formulare bemerkte ich schnell die Ursache des Problems. Das Bürgeramt Rheine hatte etwa drei Wochen vorher einen Schwung Unterstützerformulare für die Landesliste der Piratenpartei NRW erhalten. Die stadteigene Software zur Erfassung der geleisteten Unterschriften erlaubte nur den Vermerk: “hat Unterstützungsunterschrift für die Wahl XXX geleistet”, unterschied also nicht zwischen DK und Liste. Folglich waren die DK-Formulare aus seiner Sicht doppelt.

Der Versuch meinerseits, den Mitarbeiter über seinen Irrtum (DK=Erststimme, Liste=Zweitstimme) und die fehlerhafte Software aufzuklären, verpuffte leider. Ebenso mein Hinweis, dass dieses Problem in keinem der anderen 127 Wahlkreise aufgetaucht sei. Er weigerte sich standhaft, die “Doubletten” anzuerkennen, wurde aber etwas unruhig, als ich erwähnte, dass sich sowohl die Stadt Rheine als auch die Piratenpartei bestimmt über ein großes Medienecho freuen würde. Mit Sicherheit aber nicht über das, was folgen werde, wenn meine Kandidatur zur NRW-Wahl wegen seines Fehlers fehlschlagen werde. Er verwies mich schließlich an das Wahlbüro in Rheine.

Dort angekommen musste ich feststellen, dass das Büro trotz Öffnungszeiten nicht besetzt war. Eine kurze Anfrage im Nachbarbüro mit dem Verweis auf die Dringlichkeit führte dann dazu, dass die Mitarbeiterin des Wahlamts aus einer Sitzung herausgeholt wurde und sich meines Problems annahm. Auch sie hatte keine Lösung parat, erreichte aber zumindest, dass ich die vakanten Formulare bis zur Klärung wieder im Bürgeramt deponieren konnte.

In der Zwischenzeit – ich hatte meinen Mitstreiter Bastian aus dem Wahlkreis Steinfurt I und Thorres telefonisch über die Sachlage informiert – hat Bastian den relevanten Paragrafen der Landeswahlordnung gefunden:

§ 22 Art. 2 Absatz 4, Landeswahlordnung

4. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig. Die gleichzeitige Unterzeichnung einer Landesliste bleibt unberührt. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch den Bewerber ist zulässig.

Und eben erreichte mich auch ein Anruf der Mitarbeiterin des Wahlamts Rheine. Es sei nun alles geklärt, die Formulare seien gültig und könnten heute Nachmittag abgeholt werden. Bei all dem Durcheinander sei auch erwähnt, dass alle beteiligten Mitarbeiter der Stadt freundlich, höflich und bemüht waren, es hat halt nur der Amtschimmel sehr kräftig gewiehert. Solltet Ihr beim Abholen der bestätigten Formulare auf das gleiche oder ein ähnliches Problem stossen, kennt Ihr nun den entsprechenden Paragrafen der LWO, auf den Ihr Euch beziehen könnt.

Nachdem der Kreiswahlleiter zunächst die per E-Mail versandte Einladung zur Wahl der Direktkandidaten bemängelt und später unser Wahlprozedere für ungültig erklären wollte, war dies die dritte und hoffentlich letzte Hürde. Irgendwie bekommt der Begriff “Wahlkampf” so eine ganz andere Dimension ;-) .

[Update 19.03.2010]

Habe heute die restlichen Formulare abgeholt und bin nun stolzer Besitzer von 107 bestätigten Unterschriften. Das Bürgeramt Rheine wird übrigens schnellstmöglichst seine Software ändern.

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Jan 24

Aus dem Grundgesetz Artikel 12(1):
“Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.”

Aus dem Wahlprogramm der Piraten für die Landtagswahl NRW 2010 (abgestimmt am Samstag, 23.01.2010):

8.17 Sperrfristen für Politiker nach Auslaufen des Mandats
“Jeder Mandatsträger muss eine gewisse Wartezeit verstreichen lassen für die Annahme einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft, die direkt mit dem ehemaligen Ressort des Mandatsträgers in Verbindung steht. Hierdurch können eventuelle Vorteilsnahmen beider Seiten eingedämmt werden. Nach Auslaufen der Amtzeit des Mandatsträgers darf dieser während der folgenden Legislaturperiode weder als Angestellter noch beratend für Unternehmen tätig werden, die in irgendeiner Weise mit dem ehemaligen Ressort in Verbindung stehen. Damit wird sichergestellt, dass Ämter als ehrenvolle Pflicht und nicht als Sprungbrett zu besseren Verdienstchancen verstanden werden.”

Ich weiß nicht, was die ca. 250 Piraten am vergangenen gestrigen Samstag geritten hat, quasi ohne größere Diskussion für den obigen Punkt im Wahlprogramm zu stimmen. Vielen – so denke ich – ist die Tragweite dieses Programmpunkts gar nicht bewußt. In dem Bestreben, den Kungeleien im Bundes- und in den Landesparlamenten oder den intransparenten Absprachen zwischen Ministerien und Unternehmen einen Einhalt zu gebieten, sind wir (die Mitglieder der Piratenpartei, Landesverband NRW) eindeutig über das Ziel hinausgeschossen.

Mandatsträger sind nicht nur Minister sondern auch einfache Abgeordnete des Landtags. Nehmen wir an, daß Fukami im Mai in den Landtag gewählt wird. Als Abgeordneter wird er möglicherweise Mitglied der Ausschüsse “für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie” oder “für Wirtschaft, Mittelstand und Energie.” Folgt man nun dem Punkt 8.17 unseres Wahlprogramms, kann er seine Arbeit als IT-Sicherheitsberater für eine gewisse Zeit nach der Tätigkeit als Landtagsabgeordneter vergessen! Mit ein wenig Phantasie könnte ich nun für jeden der dreißig Listenkandidaten entsprechende Beispiele konstruieren.

Schon bei der Vorstellung des Programmpunkts wurde zaghaft die Frage gestellt, ob 8.17 nicht einem Berufsverbot gleichkäme und damit verfassungswidrig sei. Antwort des Vortragenden: “das ist nicht so ganz klar, man könne ja auch im Zweifel das Grundgesetz ändern.” Da fiel mir nur spontan ein: Der Mann hat viel von Schäuble gelernt! Qualitativ nicht besser ein Zuruf aus dem Publikum: “Berufsverbote hat es schon immer gegeben.”

Auch der anschließend von Matthias Schrade herangezogene Vergleich hinsichtlich der in der freien Wirtschaft üblichen Sperrklauseln für Manager bei Unternehmenswechsel hinkt gewaltig. Letztere (die Sperrklausel) ist der nachvollziehbare Wunsch eines Unternehmens, seine Geschäftsgeheimnisse vor dem Wettbewerb zu schützen. Und Manager sind bei Vertragsablauf oder Kündigung meist durch eine entsprechende Abschlußprovision oder Boni gesichert. Ein ehemaliger Landtagsabgeordneter der Piraten wird möglicherweise Hartz-IV-Empfänger.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich Presse und andere Parteien auf diesen – in meinen Augen unsäglichen oder zumindest unausgegorenen – Programmpunkt der NRW-Piraten einschießen werden. Ich jedenfalls habe die Konsequenz gezogen und nach den Abstimmungen zu “Wirtschaft und Finanzen” die Veranstaltung verlassen. Ebenso werde ich mich nun definitiv voraussichtlich nicht als Direktkandidat für den Kreis Steinfurt II zur Verfügung stellen. Wie soll ich im März/April/Mai an den Infoständen interessierten Bürgern diesen Passus unseres Wahlprogramms erklären?

Vielleicht nutzen die Teilnehmer des Landesparteitags den heutigen Sonntag, diesen Lapsus zu korrigieren. Auf dem Programm stehen ja noch weitere Abstimmungen zum Wahlprogramm. Ich befürchte jedoch, daß der massive Eingriff in die Verfassung den meisten Teilnehmern entweder nicht aufgefallen oder egal ist.

Piratenpartei NRW-Rest der Welt: 0-1 (zur Halbzeit)

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