Okt 31

Worum geht es?

 Im Februar 2006 stimmte der Rat der Europäischen Union für eine Richtlinie zur Speicherung von Kommunikationsdaten, die von allen Mitgliedsstaaten bis September 2007, spätestens jedoch bis März 2009 (Internetdiensteanbieter) umgesetzt werden muss. Offizielles Ziel der Richtlinie ist eine Vereinfachung der Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung.

Was wird gespeichert?

 Anbieter von Telefondiensten (einschl. Mobilfunk und Internet-Telefonie):

  • Rufnummer und/oder Kennung des Anrufenden und des Angerufenen
  • Beginn und Ende der Verbindung 
  • Im Falle von Mobilfunk die Funkzellen
  • Im Falle von Internet-Telefonie die IP-Adressen
  • Datum und Zeitpunkte der Nutzung von Telefondiensten

 Anbieter von E-Mail Diensten:

  • Bei Versand von E-Mails Absenderadresse und IP-Adresse sowie E-Mail Adresse eines jeden Empfängers
  • Bei Empfang von E-Mails Absender- und Empfängeradresse sowie IP-Adresse der vermittelnden Stelle
  • Bei Zugriff auf E-Mail Postfach die Kennung und IP-Adresse des Abrufenden
  • Datum und Zeitpunkte der Nutzung von E-Mail Diensten

 Anbieter von Internetzugangsdiensten:

  • IP-Adresse des Nutzenden
  • Zugangskennung des Nutzenden
  • Datum und Zeitpunkte der Nutzung von Internetzugangsdiensten

 Anbieter von Anonymisierungsdiensten:

  • ursprüngliche und neue Kennung (IP, Zugangskennung, E-Mail Adresse, etc.)
  • Datum und Zeitpunkte der Umschreibung von Kennungen

 Die Daten werden für mindestens 6 Monate beim jeweiligen Provider vorgehalten. Betroffen ist jeder Bürger Deutschlands, der zu Hause oder mit dem Handy telefoniert, SMS verschickt, im WWW surft, E-Mails verschickt oder empfängt.

 Die Bundesregierung beruft sich auf die Vorgabe der EU, der sie zu folgen hat, verschweigt aber, daß sie die Richtlinie sowohl initiert, als auch im Rat der Europäischen Union dafür gestimmt hat. Lediglich die Vertreter der Slowakei und Irlands stimmten gegen die Richtlinie. Irland hat sogar Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht.

Quelle: Wikipedia, offizieller Gesetzesentwurf, Eu-Richtlinie

Pro und Contra (leider nur Contras)

 Weder die Anschläge in den USA (9/11), noch die in Großbritannien oder Spanien hätten durch die Speicherung von Telekommunikationsdaten verhindert werden können. Im Gegenteil: die zu diesen Zeitpunkten geltenden Gesetze waren ausreichend, alle Informationen zur Aufdeckung vorhanden. Die Ermittlungsbehörden z.B. in den USA haben einfach geschlafen! Die Attentäter von Madrid wurden auch ohne Vorratsdatenspeicherung überführt.

 Nach eine Studie des BKA wurden 2005 nur 381 Straftaten wegen fehlender Kommunikationsdaten nicht aufgeklärt. Bei insgesamt 6,4 Millionen registrierter Straften im selben Jahr macht dies 0,006 Prozent aus!

 
Der Wust an zusätzlich gespeicherten Daten wird eine Strafverfolgung bzw. -prävention eher be- und verhindern. 

 Zu schützenden Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Seelsorger, Journalisten, etc.) und deren Patienten, Mandanten oder Informanten sind massiv von einer Speicherung betroffen. Der Bürger wird sich in Kenntnis der Datenspeicherung abgeschreckt und gehemmt fühlen.

 Die Umsetzung der Richtlinie wird auch deshalb möglicherweise gegen das Fernmeldegeheimnis, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen Meinungs- und Informationsfreiheit und auch gegen die Berufsfreiheit verstoßen.

 Die Umsetzung der Richtlinie erfordert Investitionskosten in dreistelliger Millionenhöhe! Kosten, die am Ende wieder nur der Überwachte/Kunde zu tragen hat.

 Mißbrauch der Daten ist nicht auszuschließen, eine Ausweitung der Nutzung für minderschwere Delikte, Bereitsstellung der Daten für Unternehmen mit "berechtigten Interessen" (siehe auch Urheberrechtsschutzdebatte) wird bereits offen diskutiert.

Die Medien werden langsam wach, zu spät?

Frontal 21
Spiegel online
 

Was kann man tun?

Aufklären:

 Vielen Bürgern Deutschlands sind die neue Regelung, Inhalte der Speicherung nicht bekannt. Sprecht Familienmitglieder, Freunde und Bekannte an. Informiert über mögliche Folgen. Verweist auf entsprechende Webseiten. Sprecht bzw. schreibt Eure Bundestagsabgeordneten an. Am 8./9. November ist die Abstimmung im Bundestag!

Klagen:

 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereitet eine Sammelklage für den Fall der Einführung der Vorratsdatenspeicherung vor. Nach Angaben des AK Vorratsdatenspeicherung haben sich mehr als 7000 Bürger einer möglichen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angeschlossen. Ein Formular und Vollmachtserklärung findet Ihr auf dieser Seite. Die Teilnahme ist kostenlos, allerdings gibt es keine Sachpreise zu gewinnen ;-) .

Behindern und Boykottieren:

 Auch wenn es vielleicht nicht der richtige Weg ist, einem weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat entgegenzutreten, gibt es dennoch diverse Möglichkeiten, eine "sinnvolle" Speicherung zu behindern oder zu boykottieren. Hier einige Tipps:

  • Benutzt E-Mail Anbieter aus Nicht-EU-Ländern – so Ihr denen traut ;-) .
  • Benutzt Anonymisierungsdienste in Ländern, die nicht zur Offenlegung verpflichtet sind – so Ihr denen traut ;-) .
  • Verwendet SSL-Verschlüsselung bei Abholung und Versenden von E-Mails. Noch ist nicht klar, wie Diensteanbieter dann Absender- und Empfängeradresse speichern wollen.
  • Benutzt, wenn möglich, VPNs

Weiterführende Links:

 

[Update:]

 Am 19.03.2008 hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die VDS teilweise außer Kraft gesetzt. Bis auf weiteres darf der Staat nur dann auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt und "die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre." Die Bundesregierung hat nun bis zum 1.September 2008 Zeit, einen weiteren Bericht über die praktischen Folgen einzureichen.


 

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Aug 29

 Die Deutsche Telekom vermeldet einen explosionsartigen Anstieg von Anfragen des Staatsapparates bezüglich genutzter IP-Adressen. Gab es im Jahr 2003 noch insgesamt 3,170 Anfragen an die Telekom, zu einer IP-Adresse die entsprechenden Nutzerdaten (Anschrift, etc) herauszugeben, so stieg die Anzahl im vergangenen Jahr auf 94,417. Für das laufende Jahr schätzt der Telekom-Jurist Bernd Köbele die Zahl der Anfragen auf insgesamt 210,057.

 Pikant: Nur ein geringer Prozentsatz (0.42%) betreffe die Suche nach mutmaßlichen Terroristen, ein Motiv, welches in diesen Tagen oft als Totschlagargument verwendet wird. Bei fast 80% der Anfragen handele es sich um Ermittlungen in einfachen Betrugsdelikten. Bernd Köbele stellte diese Zahlen auf der Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein vor. Ein PDF seiner Präsentation kann hier heruntergeladen werden.

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Aug 06

 Im nachhinein auf "legale" Füße gestellt hat die US-Regierung die vormals illegalen, aber dennoch praktizierten Abhöraktionen nach 9/11. Am vergangenen Freitag verabschiedete der Senat ein entsprechendes Gesetz, welches am Wochenende von Bush unterzeichnet wurde. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Erlaubnis für den US-Geheimdienst NSA, künftig internationale Telefonate und E-Mails abhören zu dürfen, ohne sich vorher eine richterliche Erlaubnis einholen zu müssen.

 Im Klartext bedeutet dies, daß nun weltweit jedes Telefonat und jede E-Mail eines Ausländers mit einem US-Bürger von der Datenkrake NSA gespeichert und ausgewertet werden darf und dies nicht mehr in der Obhut eines unabhängigen Richters, sondern im Ermessen der NSA-Agenten liegt. Noch im August vergangenen Jahres hatte ein Gericht in Detroit diese illegale Praxis für verfassungwidrig erklärt, nun wurde schnell ein passendes Gesetz zur gängigen Praxis geschaffen. Sehr verblüffend ist auch, daß dieses Gesetz selbst im von den Demokraten beherrschten Kongress seine Zustimmung fand.

 So kann man halt auch Demokratie  "leben" … und dies viel erfolgreicher als unser Bundesinnenminister Schäuble. Dieser kämpft bisher eher durchwachsen um ein Gesetz für Online-Durchsuchungen, welches die (verfassungswidrigen) Direktiven seines Vorgängers im Amt für die Zukunft legitimieren würde. George Bush ist in der "Reorganisation" der Demokratie in den U.S.A. auf jeden Fall wieder einen großen Schritt voran gekommen.

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Jul 24

 Der Rat der Europäischen Union hat am gestrigen Montag das bei vielen Europäern unbekannte Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten an das US-Department for Homeland Security verabschiedet. Europäische Fluglinien senden bereits seit längerem PNRs (Passenger Name Records) an "God’s own country", ohne daß hierfür ein offzielles Abkommen existiert. Die Ratsvertreter haben sich auf einen  19 Felder umfassenden Datensatz geeinigt, der in den U.S.A fünfzehn Jahre aufbewahrt wird.

 Damit ist zwar die Menge der einzelnen Datenfelder um 15 geschrumpft, dies kommt jedoch u.a. dadurch zustande, daß einzelne Felder zusammengefasst werden. Bei Heise kann man nachschauen, welche Informationen nun über den großen Teich geschickt werden, um die U.S.A. vor den bösen Terroristen zu schützen. Neben Name und Kreditkarteninformationen werden auch z.B. Essgewohnheiten gespeichert.

 Das EU-Parlament hat die Verabschiedung heftigst kritisiert. Zu Recht, denn im Gegenzug zur Europäischen Verpflichtung der Datenweitergabe erklärte sich die US-Regierung lediglich bereit, für eine ähnliche Datensammlung von US-Bürgern "zu werben."

 Nach verschiedensten Vorkommnissen und in Kenntnis der recht rigiden Einreisekontrollen und -bestimmungen in die U.S.A (Photo, Fingerabdruck u.ä.) muss man sich nun wirklich fragen, ob ein Besuch in den U.S.A überhaupt noch lohnenswert oder sinnvoll ist.

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Jul 07

 Was waren denn das für zwei Tage auf dem Heiseticker? Die Horrormeldungen schlugen dort fast im Stundentakt auf:

 Als Nachtisch: 

 

 Dazu passt eine Kleinanzeige, die gestern in einem Forumsbeitrag bei Heise veröffentlicht wurde:

  "Bürgerliche und technische Elite Deutschlands, größtenteils mehrsprachig und akademisch ausgebildet, liberal-demokratisch und engagiert für das Gemeinwesen ausgerichtet, mit und ohne Kinder sucht neuen Staat zur dauerhaften Bleibe. Nur ernstgemeinte Zuschriften und seriöse Innenminister."

 Ich bin dann mal wech, Weltmeister werden … ;-)  

 

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