Tag: Patente
Die Zauberlehrlinge
by ace on Aug.05, 2007, under Pol-IT
Trotz einiger bemerkenswerter und richtungsweisender Urteile in den vergangenen Monaten haben sich Apple und Google heftigst über das Patentwesen in den U.S.A. beschwert. Wie Heise berichtet, äußerte sich Patentexpertin Michelle Lee (Google) sehr negativ zur augenblicklichen Entwicklung. Lee sprach von einer Krise, Patentämter seien überlastet, die Qualität der Patente schlecht, es gebe zu viele "Patent-Trolle", welche diese Situation ausnutzen würden.
Auch der Sprecher von Apple, Chip Lutton, hieb in die gleiche Kerbe, drückte sich allerdings nicht so drastisch aus. Es sei in jüngster Zeit "einiges aus dem Ruder gelaufen."
Nun muss man wissen, daß beide Unternehmen in der Vergangenheit mehrfach Patente eingereicht und bewilligt bekommen haben, die Erfindungen von nicht gerade schöpferischer Tiefe beschreiben. Zum Beispiel hat sich Google ein Patent auf "das Hervorheben von Suchbegriffen im Suchresultat" erteilen lassen, nachzulesen beim US-Patentamt unter der Nummer 6839702. Apple hatte im Jahre 2002 ein Patent auf "Benutzerkonten zum Mitnehmen" beantragt, bewilligt und einzusehen unter 7120785.
Warum fällt mir beim Lesen dieser Meldungen spontan "Der Zauberlehrling" von Goethe ein?
[...]
Walle, walle!
Manche Strecke,
Daß zum Zwecke,
Wasser fließe
Und mit reichem, vollem Schwalle
Zu dem Bade sich ergieße.
[...]
Stehe! stehe!
Denn wir haben
Deiner Gaben
Vollgemessen! -
Ach, ich merk’ es! Wehe! wehe!
Hab’ ich doch das Wort vergessen!
[...]
Oh, du Ausgeburt der Hölle!
Soll das ganze Haus ersaufen?
Seh’ ich über jede Schwelle
Doch schon Wasserströme laufen.
Ein verruchter Besen,
Der nicht hören will!
Stock, der du gewesen,
Steh doch wieder still!
[...]
Na dann bin ich mal gespannt, wann der Meister kommt.
Drei “offensichtliche” Urteile
by ace on Jul.31, 2007, under Pol-IT
Drei Gerichtsurteile aus den vergangenen Tagen lassen hoffen, daß die Judikative in den westlichen Ländern ihre Funktion als dritte Gewalt im Staate doch noch gewissenhaft wahrnimmt und manchmal auch für Laien nachvollziehbares Recht spricht. Zwei der Urteile kommen aus Deutschland, eines aus den U.S.A.
In einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Az. 6 U 12/07) entschieden die Richter, daß fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig sind. Laut Urteilsbegründung sorge das Weglassen bestimmter Informationen nicht unbedingt dafür, "den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen." In dem konkreten Fall hatte ein Unternehmer Briefe versandt, in denen zwar Name, Anschrift u. Telefonnummner des Unternehmens, nicht aber der Inhaber selbst erwähnt war.
Das Amtsgericht Offenburg hat der Staatsanwaltschaft vor einigen Tagen untersagt, eine Anfrage bei einem ISP zur Ermittlung von persönlichen Daten durchzuführen. Es ging um – wie sollte es auch anders sein – Tauschbörsen, die Musikindustrie und die bösen Raubkopierer. Der Richter argumentierte in seinem Beschluß (Az. 4 Gs 442/07) mit "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit", da die zu ermittelnden Personen nur wenige Musikstücke vermutlich illegal in einer Tauschbörse angeboten hätten. Wichtig in der Begründung des Gerichts ist außerdem, daß der Richter die zu ermittelnden Daten als Verkehrsdaten einordnete, die grundsätzlich dem Fernmeldegeheimnis unterlägen. Auch die weitere Begründung der Ablehnung ist unbedingt lesenswert, da hier offensichtlich ein Richter mit Sachverstand agiert hat.
In den U.S.A. werden immer mehr Klagen von Patent-Trollen abgewiesen, deren Patente als "offensichtlich" bewertet werden. Eine Erfindung wird in den U.S.A. dann als "offensichtlich" und patentrechtlich nicht relevant bezeichnet, wenn sie sehr trivial ist oder ein Fachmann mit durchschnittlichen Kenntnissen in der Lage ist, aus mehreren bekannten Patenten eine neue "Erfindung" zu generieren. Sowohl an der West- (San Francisco, Real Networks vs Friskit), als auch an der Ostküste (Manhattan) wurden Klagen von Patentinhabern mit Verweis auf eine Entscheidung des Supreme Courts zurückgewiesen.