Tag: NRW
“Wahlkampf”, neu definiert
by acepoint on Mrz.18, 2010, under Pol-IT, Uncategorized
eine (vermeintliche) Hiobsbotschaft erhielt ich heute morgen beim Bürgeramt in Rheine. Ich war dort, um ca. 85 Formulare für meine Direktkandidatur im Wahlkreis Steinfurt II (82) abzuholen und die restlichen ca. 25 beglaubigen zu lassen. Die gute Nachricht: Es gab keine ungültigen Formulare. Die schlechte:
Es seien über 20 Formulare doppelt. Der zuständige Mitarbeiter beim Bürgeramt in Rheine unterstellte mir beim Überreichen der Formulare “fast Absicht.” Ich war im ersten Augenblick hochgradig verwirrt und sah nicht nur meine Kandidatur (Zeitmangel, nur 120 abgezählte Formulare vom Kreiswahlleiter erhalten) dahinschwinden, sondern auch den Vorwurf des Wahlbetrugs im Raum schweben.
Bei der Durchsicht der “doppelten” Formulare bemerkte ich schnell die Ursache des Problems. Das Bürgeramt Rheine hatte etwa drei Wochen vorher einen Schwung Unterstützerformulare für die Landesliste der Piratenpartei NRW erhalten. Die stadteigene Software zur Erfassung der geleisteten Unterschriften erlaubte nur den Vermerk: “hat Unterstützungsunterschrift für die Wahl XXX geleistet”, unterschied also nicht zwischen DK und Liste. Folglich waren die DK-Formulare aus seiner Sicht doppelt.
Der Versuch meinerseits, den Mitarbeiter über seinen Irrtum (DK=Erststimme, Liste=Zweitstimme) und die fehlerhafte Software aufzuklären, verpuffte leider. Ebenso mein Hinweis, dass dieses Problem in keinem der anderen 127 Wahlkreise aufgetaucht sei. Er weigerte sich standhaft, die “Doubletten” anzuerkennen, wurde aber etwas unruhig, als ich erwähnte, dass sich sowohl die Stadt Rheine als auch die Piratenpartei bestimmt über ein großes Medienecho freuen würde. Mit Sicherheit aber nicht über das, was folgen werde, wenn meine Kandidatur zur NRW-Wahl wegen seines Fehlers fehlschlagen werde. Er verwies mich schließlich an das Wahlbüro in Rheine.
Dort angekommen musste ich feststellen, dass das Büro trotz Öffnungszeiten nicht besetzt war. Eine kurze Anfrage im Nachbarbüro mit dem Verweis auf die Dringlichkeit führte dann dazu, dass die Mitarbeiterin des Wahlamts aus einer Sitzung herausgeholt wurde und sich meines Problems annahm. Auch sie hatte keine Lösung parat, erreichte aber zumindest, dass ich die vakanten Formulare bis zur Klärung wieder im Bürgeramt deponieren konnte.
In der Zwischenzeit – ich hatte meinen Mitstreiter Bastian aus dem Wahlkreis Steinfurt I und Thorres telefonisch über die Sachlage informiert – hat Bastian den relevanten Paragrafen der Landeswahlordnung gefunden:
“§ 22 Art. 2 Absatz 4, Landeswahlordnung
4. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig. Die gleichzeitige Unterzeichnung einer Landesliste bleibt unberührt. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch den Bewerber ist zulässig.”
Und eben erreichte mich auch ein Anruf der Mitarbeiterin des Wahlamts Rheine. Es sei nun alles geklärt, die Formulare seien gültig und könnten heute Nachmittag abgeholt werden. Bei all dem Durcheinander sei auch erwähnt, dass alle beteiligten Mitarbeiter der Stadt freundlich, höflich und bemüht waren, es hat halt nur der Amtschimmel sehr kräftig gewiehert. Solltet Ihr beim Abholen der bestätigten Formulare auf das gleiche oder ein ähnliches Problem stossen, kennt Ihr nun den entsprechenden Paragrafen der LWO, auf den Ihr Euch beziehen könnt.
Nachdem der Kreiswahlleiter zunächst die per E-Mail versandte Einladung zur Wahl der Direktkandidaten bemängelt und später unser Wahlprozedere für ungültig erklären wollte, war dies die dritte und hoffentlich letzte Hürde. Irgendwie bekommt der Begriff “Wahlkampf” so eine ganz andere Dimension
.
[Update 19.03.2010]
Habe heute die restlichen Formulare abgeholt und bin nun stolzer Besitzer von 107 bestätigten Unterschriften. Das Bürgeramt Rheine wird übrigens schnellstmöglichst seine Software ändern.
NRW Piraten für Berufsverbote?
by acepoint on Jan.24, 2010, under Pol-IT
Aus dem Grundgesetz Artikel 12(1):
“Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.”
Aus dem Wahlprogramm der Piraten für die Landtagswahl NRW 2010 (abgestimmt am Samstag, 23.01.2010):
8.17 Sperrfristen für Politiker nach Auslaufen des Mandats
“Jeder Mandatsträger muss eine gewisse Wartezeit verstreichen lassen für die Annahme einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft, die direkt mit dem ehemaligen Ressort des Mandatsträgers in Verbindung steht. Hierdurch können eventuelle Vorteilsnahmen beider Seiten eingedämmt werden. Nach Auslaufen der Amtzeit des Mandatsträgers darf dieser während der folgenden Legislaturperiode weder als Angestellter noch beratend für Unternehmen tätig werden, die in irgendeiner Weise mit dem ehemaligen Ressort in Verbindung stehen. Damit wird sichergestellt, dass Ämter als ehrenvolle Pflicht und nicht als Sprungbrett zu besseren Verdienstchancen verstanden werden.”
Ich weiß nicht, was die ca. 250 Piraten am vergangenen gestrigen Samstag geritten hat, quasi ohne größere Diskussion für den obigen Punkt im Wahlprogramm zu stimmen. Vielen – so denke ich – ist die Tragweite dieses Programmpunkts gar nicht bewußt. In dem Bestreben, den Kungeleien im Bundes- und in den Landesparlamenten oder den intransparenten Absprachen zwischen Ministerien und Unternehmen einen Einhalt zu gebieten, sind wir (die Mitglieder der Piratenpartei, Landesverband NRW) eindeutig über das Ziel hinausgeschossen.
Mandatsträger sind nicht nur Minister sondern auch einfache Abgeordnete des Landtags. Nehmen wir an, daß Fukami im Mai in den Landtag gewählt wird. Als Abgeordneter wird er möglicherweise Mitglied der Ausschüsse “für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie” oder “für Wirtschaft, Mittelstand und Energie.” Folgt man nun dem Punkt 8.17 unseres Wahlprogramms, kann er seine Arbeit als IT-Sicherheitsberater für eine gewisse Zeit nach der Tätigkeit als Landtagsabgeordneter vergessen! Mit ein wenig Phantasie könnte ich nun für jeden der dreißig Listenkandidaten entsprechende Beispiele konstruieren.
Schon bei der Vorstellung des Programmpunkts wurde zaghaft die Frage gestellt, ob 8.17 nicht einem Berufsverbot gleichkäme und damit verfassungswidrig sei. Antwort des Vortragenden: “das ist nicht so ganz klar, man könne ja auch im Zweifel das Grundgesetz ändern.” Da fiel mir nur spontan ein: Der Mann hat viel von Schäuble gelernt! Qualitativ nicht besser ein Zuruf aus dem Publikum: “Berufsverbote hat es schon immer gegeben.”
Auch der anschließend von Matthias Schrade herangezogene Vergleich hinsichtlich der in der freien Wirtschaft üblichen Sperrklauseln für Manager bei Unternehmenswechsel hinkt gewaltig. Letztere (die Sperrklausel) ist der nachvollziehbare Wunsch eines Unternehmens, seine Geschäftsgeheimnisse vor dem Wettbewerb zu schützen. Und Manager sind bei Vertragsablauf oder Kündigung meist durch eine entsprechende Abschlußprovision oder Boni gesichert. Ein ehemaliger Landtagsabgeordneter der Piraten wird möglicherweise Hartz-IV-Empfänger.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich Presse und andere Parteien auf diesen – in meinen Augen unsäglichen oder zumindest unausgegorenen – Programmpunkt der NRW-Piraten einschießen werden. Ich jedenfalls habe die Konsequenz gezogen und nach den Abstimmungen zu “Wirtschaft und Finanzen” die Veranstaltung verlassen. Ebenso werde ich mich nun definitiv voraussichtlich nicht als Direktkandidat für den Kreis Steinfurt II zur Verfügung stellen. Wie soll ich im März/April/Mai an den Infoständen interessierten Bürgern diesen Passus unseres Wahlprogramms erklären?
Vielleicht nutzen die Teilnehmer des Landesparteitags den heutigen Sonntag, diesen Lapsus zu korrigieren. Auf dem Programm stehen ja noch weitere Abstimmungen zum Wahlprogramm. Ich befürchte jedoch, daß der massive Eingriff in die Verfassung den meisten Teilnehmern entweder nicht aufgefallen oder egal ist.
Piratenpartei NRW-Rest der Welt: 0-1 (zur Halbzeit)