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Archive for Oktober, 2007

Vorratsdatenspeicherung für Dummies

by ace on Okt.31, 2007, under The Daily Madness

Worum geht es?

 Im Februar 2006 stimmte der Rat der Europäischen Union für eine Richtlinie zur Speicherung von Kommunikationsdaten, die von allen Mitgliedsstaaten bis September 2007, spätestens jedoch bis März 2009 (Internetdiensteanbieter) umgesetzt werden muss. Offizielles Ziel der Richtlinie ist eine Vereinfachung der Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung.

Was wird gespeichert?

 Anbieter von Telefondiensten (einschl. Mobilfunk und Internet-Telefonie):

  • Rufnummer und/oder Kennung des Anrufenden und des Angerufenen
  • Beginn und Ende der Verbindung 
  • Im Falle von Mobilfunk die Funkzellen
  • Im Falle von Internet-Telefonie die IP-Adressen
  • Datum und Zeitpunkte der Nutzung von Telefondiensten

 Anbieter von E-Mail Diensten:

  • Bei Versand von E-Mails Absenderadresse und IP-Adresse sowie E-Mail Adresse eines jeden Empfängers
  • Bei Empfang von E-Mails Absender- und Empfängeradresse sowie IP-Adresse der vermittelnden Stelle
  • Bei Zugriff auf E-Mail Postfach die Kennung und IP-Adresse des Abrufenden
  • Datum und Zeitpunkte der Nutzung von E-Mail Diensten

 Anbieter von Internetzugangsdiensten:

  • IP-Adresse des Nutzenden
  • Zugangskennung des Nutzenden
  • Datum und Zeitpunkte der Nutzung von Internetzugangsdiensten

 Anbieter von Anonymisierungsdiensten:

  • ursprüngliche und neue Kennung (IP, Zugangskennung, E-Mail Adresse, etc.)
  • Datum und Zeitpunkte der Umschreibung von Kennungen

 Die Daten werden für mindestens 6 Monate beim jeweiligen Provider vorgehalten. Betroffen ist jeder Bürger Deutschlands, der zu Hause oder mit dem Handy telefoniert, SMS verschickt, im WWW surft, E-Mails verschickt oder empfängt.

 Die Bundesregierung beruft sich auf die Vorgabe der EU, der sie zu folgen hat, verschweigt aber, daß sie die Richtlinie sowohl initiert, als auch im Rat der Europäischen Union dafür gestimmt hat. Lediglich die Vertreter der Slowakei und Irlands stimmten gegen die Richtlinie. Irland hat sogar Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht.

Quelle: Wikipedia, offizieller Gesetzesentwurf, Eu-Richtlinie

Pro und Contra (leider nur Contras)

 Weder die Anschläge in den USA (9/11), noch die in Großbritannien oder Spanien hätten durch die Speicherung von Telekommunikationsdaten verhindert werden können. Im Gegenteil: die zu diesen Zeitpunkten geltenden Gesetze waren ausreichend, alle Informationen zur Aufdeckung vorhanden. Die Ermittlungsbehörden z.B. in den USA haben einfach geschlafen! Die Attentäter von Madrid wurden auch ohne Vorratsdatenspeicherung überführt.

 Nach eine Studie des BKA wurden 2005 nur 381 Straftaten wegen fehlender Kommunikationsdaten nicht aufgeklärt. Bei insgesamt 6,4 Millionen registrierter Straften im selben Jahr macht dies 0,006 Prozent aus!

 
Der Wust an zusätzlich gespeicherten Daten wird eine Strafverfolgung bzw. -prävention eher be- und verhindern. 

 Zu schützenden Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Seelsorger, Journalisten, etc.) und deren Patienten, Mandanten oder Informanten sind massiv von einer Speicherung betroffen. Der Bürger wird sich in Kenntnis der Datenspeicherung abgeschreckt und gehemmt fühlen.

 Die Umsetzung der Richtlinie wird auch deshalb möglicherweise gegen das Fernmeldegeheimnis, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen Meinungs- und Informationsfreiheit und auch gegen die Berufsfreiheit verstoßen.

 Die Umsetzung der Richtlinie erfordert Investitionskosten in dreistelliger Millionenhöhe! Kosten, die am Ende wieder nur der Überwachte/Kunde zu tragen hat.

 Mißbrauch der Daten ist nicht auszuschließen, eine Ausweitung der Nutzung für minderschwere Delikte, Bereitsstellung der Daten für Unternehmen mit "berechtigten Interessen" (siehe auch Urheberrechtsschutzdebatte) wird bereits offen diskutiert.

Die Medien werden langsam wach, zu spät?

Frontal 21
Spiegel online
 

Was kann man tun?

Aufklären:

 Vielen Bürgern Deutschlands sind die neue Regelung, Inhalte der Speicherung nicht bekannt. Sprecht Familienmitglieder, Freunde und Bekannte an. Informiert über mögliche Folgen. Verweist auf entsprechende Webseiten. Sprecht bzw. schreibt Eure Bundestagsabgeordneten an. Am 8./9. November ist die Abstimmung im Bundestag!

Klagen:

 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereitet eine Sammelklage für den Fall der Einführung der Vorratsdatenspeicherung vor. Nach Angaben des AK Vorratsdatenspeicherung haben sich mehr als 7000 Bürger einer möglichen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angeschlossen. Ein Formular und Vollmachtserklärung findet Ihr auf dieser Seite. Die Teilnahme ist kostenlos, allerdings gibt es keine Sachpreise zu gewinnen ;-) .

Behindern und Boykottieren:

 Auch wenn es vielleicht nicht der richtige Weg ist, einem weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat entgegenzutreten, gibt es dennoch diverse Möglichkeiten, eine "sinnvolle" Speicherung zu behindern oder zu boykottieren. Hier einige Tipps:

  • Benutzt E-Mail Anbieter aus Nicht-EU-Ländern – so Ihr denen traut ;-) .
  • Benutzt Anonymisierungsdienste in Ländern, die nicht zur Offenlegung verpflichtet sind – so Ihr denen traut ;-) .
  • Verwendet SSL-Verschlüsselung bei Abholung und Versenden von E-Mails. Noch ist nicht klar, wie Diensteanbieter dann Absender- und Empfängeradresse speichern wollen.
  • Benutzt, wenn möglich, VPNs

Weiterführende Links:

 

[Update:]

 Am 19.03.2008 hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die VDS teilweise außer Kraft gesetzt. Bis auf weiteres darf der Staat nur dann auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt und "die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre." Die Bundesregierung hat nun bis zum 1.September 2008 Zeit, einen weiteren Bericht über die praktischen Folgen einzureichen.


 

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Zensur ist, wenn man’s nochmal macht

by ace on Okt.24, 2007, under Pol-IT

 Sie war schon einmal gesperrt, am vergangenen Wochenende hat Arcor erneut die Webseite youporn.com dem Zugriff für eigenen Kunden entzogen. Auf Anordnung des Landgerichts Frankfurt und mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung hat der deutsche Pornoanbieter Kirchberg Logistik GmbH diese Sperrung erwirkt. Grund: eine fehlende Altersverifikation, die in Deutschland für Inhalte dieser Art vorgeschrieben ist.

 Nun läßt sich bekanntlich über Geschmack trefflich streiten, was jedoch der offensichtlich unkundige Richter aus Frankfurt völlig übersehen hat:

  • Arcor ist ein Provider, dessen einzige Aufgabe darin besteht, einen Internetzugang für seine Kunden bereitzustellen. Einen Provider dazu verdonnern, den Zugriff auf bestimmte Webseiten zu unterbinden, ist gleichbedeutend mit einer Anklage gegen einen Autohersteller, wenn dessen Fabrikat zufälligerweise für einen Banküberfall mißbraucht wurde.
  • Arcor-Kunden müssen bei Vertragsabschluss mindestens 18 sein.
  • Die umstrittene Webseite youporn.com wird im Ausland gehostet und unterliegt damit nicht der deutschen Gerichtsbarkeit
  • Warum wird nur Arcor angegangen, und nicht T-Com, 1&1, Alice oder andere große ISPs? 
  • Die Tatsache, daß ausgerechnet ein Konkurrent, der bezahlte Pornographie anbietet, mit einer einstweiligen Verfügung aufwartet, sollte ebenfalls bedenklich stimmen
  • Eine von Arcor umgesetzte Sperre (z.B. auf DNS-Ebene) kann jedes Script-Kiddie umgehen. 
  • Zensur ist und bleibt Zensur!

 Wäre ich Kunde von Arcor, ich würde darauf drängen, daß Arcor entweder die Sperre sofort aufhebt oder – in der Öffentlichkeit gut dokumentiert -  gegen die einstweilige Verfügung vorgeht. Sollte dieses Beispiel Schule machen, werden Provider in der Zukunft nur noch damit beschäftigt sein, das Internet von bestimmten Webseiten "zu säubern." Aber vielleicht kommt dies ja unserer Politik ganz gelegen … "Browser? Was sind denn jetzt nochmal Browser?"


 

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