Dez 26

 Auf SPON war gestern, am 1.Weihnachtstag, zu lesen, daß ein "riesiger Kinderpornoskandal Deutschland schockiere." 12.000 (in Worten: zwölftausend) Verdächtige gebe es angeblich im Rahmen einer verdeckten Ermittlungsoperation mit dem in diesen Tagen so passenden Titel "Himmel." Auf wundersame Weise fällt das ungewollte Bekanntwerden der seit Monaten durchgeführten verdeckten Aktion medienwirksam in die eher ruhige Feiertagszeit und kurz vor die anstehende Unterschrift des Bundespräsidenten unter die Vorratsdatenspeicherung.

 Pikant an der polizeilichen Aktion sind mehrere Details. Angeblicher Auslöser der Ermittlungen war die Meldung eines großen Berliner Internet Service Providers, der sich über "ungewöhnlich hohen Datentransfer" auf einigen seiner Servern wunderte. Desweiteren sollte man wissen, daß auf diesen Servern ebenso legaler Inhalt bereitgestellt wurde, dessen Nutzung je nach angelegten Kriterien vielleicht moralisch bedenklich oder verwerflich, keinesfalls aber strafbar ist. Zu guter Letzt sollten auch alle der Fraktion "ich habe nicht zu verbergen" wissen, daß man für die Polizei bereits als Verdächtiger gilt, wenn man nur unverlangt zugesandte E-Mails mit kinderpornographischem Inhalt speichert, unabhängig davon, ob dies nun wissentlich oder unwissentlich geschieht.

 Nun verabscheue ich Kinderpornographie genauso wie eine wahrscheinlich überwältigende Mehrheit der Bürger in diesem unseren schönen Lande, möchte aber einmal deutlich machen, wie schnell man als unbescholtener Staatsbürger in die Mühlen unserer Justiz geraten bzw. wie übereifrige Staatsbedienstete das Leben Unschuldiger ruinieren können.

 Als jemand der seit über zehn Jahren mit dem Medium Internet lebt und arbeitet, leide ich – wie wahrscheinlich viele andere Internetnutzer – unter erhöhtem Aufkommen von Spam E-Mails. Bei mir sind dies etwa 6000 E-Mails/Monat, die mein fleißiger Helfer "Spamassassin" aussortiert und entsorgt. Hinzu kommen etwa 20-30 E-Mails/Tag, die meinem selbstlosen Wächter entgehen und händisch entsorgt werden müssen. Wir reden also im schlechtesten Fall von etwa 7.000 E-Mails/Monat, die mit Jpegs oder anderen Dateianhängen, Verweisen auf Webseiten, Chatrooms oder E-Mailadressen zweifelhafter Herkunft oder Inhalts gespickt sind. Für mich kommt – zumindest in erkennungsdienstlicher Hinsicht – erschwerend hinzu, daß ich einen rein textbasierten E-Mail Client verwende, den ich an einer Linuxkonsole bediene und welcher Bildanhänge oder andere Mulitmediadateien nicht direkt darstellen kann.

 Um nun sicherzustellen, daß sich unter diesen siebentausend unerwünschten E-Mails keine mit kinderpornographischem Inhalt oder Verweisen auf kinderpornographische Webseiten oder Chatrooms befindet, müsste ich jede dieser siebentausend E-Mails, die pro Monat unverlangt auf meinen E-Mail Konten eintreffen, eigenhändig auf strafbare Inhalte kontrollieren und bei verdächtigen Inhalten diese sofort an das BKA (info@bka.de) senden. So zumindest denkt sich das ein im SPON-Artikel zitierter Oberstaatsanwalt Vogt. Sogar unbedarften Mitbürgern sollte spätestens hier klar sein, daß dies nicht möglich ist.

  Führe ich ich diese Kontrollen jedoch nicht persönlich durch oder bin ich Nutzer von legalen Sex- oder Pornoangeboten, kann es mir ergehen wie einem armen Wicht, dessen Schicksal gestern auf Lawblog.de von Udo Vetter geschildert wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte ein angestrengtes Ermittlungsverfahren zwar ein, aber Frau ist weg, Job auch und über das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder wird in Kürze entschieden. Herr Schäuble würde dies wohl als "Kollateralschaden" bezeichnen, der in seinem unermüdlichen Kampf gegen das terroristische und kriminelle Potential des Internets zwar bedauerlich, aber nicht zu vermeiden sei.

 Meine Konsequenz aus dem gestern veröffentlichten SPON-Artikel:

  • Fritzbox Pushservice E-Mails immer aufbewahren
  • Logs von Spamassassin und meinem MTA Postfix ebenfalls dauerhaft archivieren
  • Einmal im Monat meinen gesammelten Spam an das BKA (E-Mail: info@bka.de) senden mit der Bitte, diese verdächtigen E-Mails doch auf strafbare Inhalte zu durchsuchen.
  • Meine 34-jährige Lebensparterin – wann immer physisch möglich – beglücken und meinen nichtehelichen Pflichten von nun an regelmäßig nachkommen.
Für den Kampf um Recht und Gesetz ist mir kein Opfer zu groß!
 
Besinnliche Feiertage …


 

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Nov 12

 Besteht unser Bundestag nur noch aus einem armseligen Häuflein Volkszertreter? Haben die vom "Souverän des Staates", also von uns allen gewählten Bundestagsabgeordneten keinerlei Rückgrat mehr? Steht Fraktionszwang mittlerweile immer über der eigenen Ratio, über dem Gewissen oder über dem Grundgesetz bzw. über den Grundrechten?

 All diese Fragen muss man sich heute stellen, wenn man ein Erklärung von 26 SPD-Abgeordneten liest, die als Anhang 4 im Plenarprotokoll 16/124 zur Bundestagssitzung am vergangenen Freitag veröffentlicht wurde. Zur Erinnerung: Am 9. November 2007 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit 366 von 524 anwesenden MdBs (2 Enthaltungen, 156 Gegenstimmen) ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG, im Volksmund auch "Vorratsdatenspeicherung" genannt.

 Wörtlich heisst es dort: "Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen…Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."

 Diese Formulierungen sollte man mehrmals lesen und sich auf der Zunge zergehen lassen. Die 26 Wirbellosen (bitte nicht den Umkehrschluss ziehen, daß die restlichen 572 Abgeordneten der Gruppe der Wirbeltiere zugeordnet werden können!) drücken damit nichts anderes aus als: "Wir sind unfähig, einen grundgesetzkonformen  Entwurf zu präsentieren. Wir sind nicht in der Lage, technisch sauberes Handwerk abzuliefern. Das Bundesverfassungsgericht soll uns doch bitte die Arbeit abnehmen."

 Andere, wie der erklärte VDS-Gegner Jörg Tauss, blieben der Abstimmung sicherheitshalber gleich fern. Auch ‘ne Form der Interpretation seines Auftrag als "vom Volk Gewählter."  

 Kurt Schumacher, der erste SPD-Oppositionsführer im Deutschen Bundestag, würde sich im Grabe herumdrehen, wüsste er um das Treiben seiner politischen Nachgeburten (ich weigere mich, bei dem oben geschilderten Verhalten von politischen Enkeln zu sprechen). Wieder zur Erinnerung:  Nach dem Verbot der SPD durch die Nationalsozialisten im jahr 1933 hätte sich Kurt Schumacher mit einer politischen Verzichtserklärung die Freiheit erkaufen können, zog es jedoch vor, seine und die Überzeugung der SPD nicht zu verraten und litt dafür fast 10 Jahre in verschiedenen Konzentrationslagern der Nazis.

 Wo wir gerade bei den Nazis sind … unser Bundesinnenminister Schäuble offenbarte am vergangenen Mittwoch ebenfalls recht drastisch, welch Geistes Kind er ist. In Karlsruhe sagte er einem Bericht der taz zufolge vor Journalisten und Richtern: "Wir hatten den ‘größten Feldherrn aller Zeiten’, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten."

 Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. 


 

Nov 06

 Am kommenden Freitag wird der Bundestag voraussichtlich den heftig umstrittenen Gesetzesentwurf  zur Neuregelung der TK-Überwachung  und zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten entscheiden. Der Gesetzesentwurf geht zurück auf eine im Februar 2006 vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Richtlinie.

 In der Vergangenheit haben zahlreiche Verbände und Arbeitskreise gegen eine weitere Annäherung an einen "Orwellschen Staat" protestiert, unter anderem in einer Großdemonstration am 22.September in Berlin. In den Medien fand die Großkundgebung damals nur geringes Echo (siehe auch "die Demonstration, die es nicht gab"). Nun, wo es (fast?!) zu spät ist, wachen die Journalisten plötzlich auf. Heute wird in etwa 40 Städten nochmals demonstriert. Einige Beispiele der Medienberichterstattung[Update]:

 Grund: den eiligen Reportern wird auf einmal bewußt, daß auch ihre Berufsgruppe massiv von der Vorratsdatenspeicherung betroffen sein wird. Viele Informationen, die bisher von Insidern über die Medien an die Öffentlichkeit gelangt waren, wurden nur deshalb "gesteckt", weil die Informanten einen unbedingten Quellenschutz genossen, also sicher sein konnten, daß ihr Name nie mit der Publizierung eines Skandals in Verbindung gebracht werden konnte. Dieser Vertrauensschutz war und ist absolut notwendig, um die Presse als "vierte Macht" im Staat zu erhalten.

 Wenn nun in Zukunft alle Kommunikationsdaten für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gespeichert – und von Ermittlungsbehörden abgerufen – werden, ist dieser Quellenschutz passé. Potentielle Informanten werden sich in Zukunft hüten, befreundeten Journalisten per Telefon oder E-Mail brisantes Material zukommen zu lassen, weil sie dann mit direkten Konsequenzen rechnen müssen. Und die Journaille fürchtet nun plötzlich um ein wichtiges Standbein ihrer Arbeit.

 Zwei Dinge sind besonders traurig an der ganzen Geschichte:

 1. Ich selbst habe diverse Zeitungen sowie ARD und ZDF bzw. die Redakteure der entsprechenden Internetportale in der Vergangenheit mehrfach darauf angeschrieben, jedoch kein einziges Mal eine sachbezogene Antwort erhalten. Das Thema war den Journalisten offenbar nicht wichtig genug.

 2. In den meisten Artikeln und Berichten, die in den letzten Tagen erschienen sind, geht es den Autoren nicht um die Freiheit des Bürgers, die Durchsetzung von elemetaren Menschenrechten für alle Deutschen oder die Verhinderung  einer  weiteren Stufe der allgemeinen Überwachungsqualtät. Man liest leider nur von Journalisten als "Bürger zweiter Klasse" hinter Anwälten, Seelsorgern und Ärzten, die ebenfalls massiv von der neuen Regelung betroffen sein werden.

 Der Leser, also das eigentliche Klientel der Medien, interessiert offenbar nicht mehr. 


 

Okt 31

Worum geht es?

 Im Februar 2006 stimmte der Rat der Europäischen Union für eine Richtlinie zur Speicherung von Kommunikationsdaten, die von allen Mitgliedsstaaten bis September 2007, spätestens jedoch bis März 2009 (Internetdiensteanbieter) umgesetzt werden muss. Offizielles Ziel der Richtlinie ist eine Vereinfachung der Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung.

Was wird gespeichert?

 Anbieter von Telefondiensten (einschl. Mobilfunk und Internet-Telefonie):

  • Rufnummer und/oder Kennung des Anrufenden und des Angerufenen
  • Beginn und Ende der Verbindung 
  • Im Falle von Mobilfunk die Funkzellen
  • Im Falle von Internet-Telefonie die IP-Adressen
  • Datum und Zeitpunkte der Nutzung von Telefondiensten

 Anbieter von E-Mail Diensten:

  • Bei Versand von E-Mails Absenderadresse und IP-Adresse sowie E-Mail Adresse eines jeden Empfängers
  • Bei Empfang von E-Mails Absender- und Empfängeradresse sowie IP-Adresse der vermittelnden Stelle
  • Bei Zugriff auf E-Mail Postfach die Kennung und IP-Adresse des Abrufenden
  • Datum und Zeitpunkte der Nutzung von E-Mail Diensten

 Anbieter von Internetzugangsdiensten:

  • IP-Adresse des Nutzenden
  • Zugangskennung des Nutzenden
  • Datum und Zeitpunkte der Nutzung von Internetzugangsdiensten

 Anbieter von Anonymisierungsdiensten:

  • ursprüngliche und neue Kennung (IP, Zugangskennung, E-Mail Adresse, etc.)
  • Datum und Zeitpunkte der Umschreibung von Kennungen

 Die Daten werden für mindestens 6 Monate beim jeweiligen Provider vorgehalten. Betroffen ist jeder Bürger Deutschlands, der zu Hause oder mit dem Handy telefoniert, SMS verschickt, im WWW surft, E-Mails verschickt oder empfängt.

 Die Bundesregierung beruft sich auf die Vorgabe der EU, der sie zu folgen hat, verschweigt aber, daß sie die Richtlinie sowohl initiert, als auch im Rat der Europäischen Union dafür gestimmt hat. Lediglich die Vertreter der Slowakei und Irlands stimmten gegen die Richtlinie. Irland hat sogar Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht.

Quelle: Wikipedia, offizieller Gesetzesentwurf, Eu-Richtlinie

Pro und Contra (leider nur Contras)

 Weder die Anschläge in den USA (9/11), noch die in Großbritannien oder Spanien hätten durch die Speicherung von Telekommunikationsdaten verhindert werden können. Im Gegenteil: die zu diesen Zeitpunkten geltenden Gesetze waren ausreichend, alle Informationen zur Aufdeckung vorhanden. Die Ermittlungsbehörden z.B. in den USA haben einfach geschlafen! Die Attentäter von Madrid wurden auch ohne Vorratsdatenspeicherung überführt.

 Nach eine Studie des BKA wurden 2005 nur 381 Straftaten wegen fehlender Kommunikationsdaten nicht aufgeklärt. Bei insgesamt 6,4 Millionen registrierter Straften im selben Jahr macht dies 0,006 Prozent aus!

 
Der Wust an zusätzlich gespeicherten Daten wird eine Strafverfolgung bzw. -prävention eher be- und verhindern. 

 Zu schützenden Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Seelsorger, Journalisten, etc.) und deren Patienten, Mandanten oder Informanten sind massiv von einer Speicherung betroffen. Der Bürger wird sich in Kenntnis der Datenspeicherung abgeschreckt und gehemmt fühlen.

 Die Umsetzung der Richtlinie wird auch deshalb möglicherweise gegen das Fernmeldegeheimnis, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen Meinungs- und Informationsfreiheit und auch gegen die Berufsfreiheit verstoßen.

 Die Umsetzung der Richtlinie erfordert Investitionskosten in dreistelliger Millionenhöhe! Kosten, die am Ende wieder nur der Überwachte/Kunde zu tragen hat.

 Mißbrauch der Daten ist nicht auszuschließen, eine Ausweitung der Nutzung für minderschwere Delikte, Bereitsstellung der Daten für Unternehmen mit "berechtigten Interessen" (siehe auch Urheberrechtsschutzdebatte) wird bereits offen diskutiert.

Die Medien werden langsam wach, zu spät?

Frontal 21
Spiegel online
 

Was kann man tun?

Aufklären:

 Vielen Bürgern Deutschlands sind die neue Regelung, Inhalte der Speicherung nicht bekannt. Sprecht Familienmitglieder, Freunde und Bekannte an. Informiert über mögliche Folgen. Verweist auf entsprechende Webseiten. Sprecht bzw. schreibt Eure Bundestagsabgeordneten an. Am 8./9. November ist die Abstimmung im Bundestag!

Klagen:

 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereitet eine Sammelklage für den Fall der Einführung der Vorratsdatenspeicherung vor. Nach Angaben des AK Vorratsdatenspeicherung haben sich mehr als 7000 Bürger einer möglichen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angeschlossen. Ein Formular und Vollmachtserklärung findet Ihr auf dieser Seite. Die Teilnahme ist kostenlos, allerdings gibt es keine Sachpreise zu gewinnen ;-) .

Behindern und Boykottieren:

 Auch wenn es vielleicht nicht der richtige Weg ist, einem weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat entgegenzutreten, gibt es dennoch diverse Möglichkeiten, eine "sinnvolle" Speicherung zu behindern oder zu boykottieren. Hier einige Tipps:

  • Benutzt E-Mail Anbieter aus Nicht-EU-Ländern – so Ihr denen traut ;-) .
  • Benutzt Anonymisierungsdienste in Ländern, die nicht zur Offenlegung verpflichtet sind – so Ihr denen traut ;-) .
  • Verwendet SSL-Verschlüsselung bei Abholung und Versenden von E-Mails. Noch ist nicht klar, wie Diensteanbieter dann Absender- und Empfängeradresse speichern wollen.
  • Benutzt, wenn möglich, VPNs

Weiterführende Links:

 

[Update:]

 Am 19.03.2008 hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die VDS teilweise außer Kraft gesetzt. Bis auf weiteres darf der Staat nur dann auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt und "die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre." Die Bundesregierung hat nun bis zum 1.September 2008 Zeit, einen weiteren Bericht über die praktischen Folgen einzureichen.


 

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Okt 24

 Sie war schon einmal gesperrt, am vergangenen Wochenende hat Arcor erneut die Webseite youporn.com dem Zugriff für eigenen Kunden entzogen. Auf Anordnung des Landgerichts Frankfurt und mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung hat der deutsche Pornoanbieter Kirchberg Logistik GmbH diese Sperrung erwirkt. Grund: eine fehlende Altersverifikation, die in Deutschland für Inhalte dieser Art vorgeschrieben ist.

 Nun läßt sich bekanntlich über Geschmack trefflich streiten, was jedoch der offensichtlich unkundige Richter aus Frankfurt völlig übersehen hat:

  • Arcor ist ein Provider, dessen einzige Aufgabe darin besteht, einen Internetzugang für seine Kunden bereitzustellen. Einen Provider dazu verdonnern, den Zugriff auf bestimmte Webseiten zu unterbinden, ist gleichbedeutend mit einer Anklage gegen einen Autohersteller, wenn dessen Fabrikat zufälligerweise für einen Banküberfall mißbraucht wurde.
  • Arcor-Kunden müssen bei Vertragsabschluss mindestens 18 sein.
  • Die umstrittene Webseite youporn.com wird im Ausland gehostet und unterliegt damit nicht der deutschen Gerichtsbarkeit
  • Warum wird nur Arcor angegangen, und nicht T-Com, 1&1, Alice oder andere große ISPs? 
  • Die Tatsache, daß ausgerechnet ein Konkurrent, der bezahlte Pornographie anbietet, mit einer einstweiligen Verfügung aufwartet, sollte ebenfalls bedenklich stimmen
  • Eine von Arcor umgesetzte Sperre (z.B. auf DNS-Ebene) kann jedes Script-Kiddie umgehen. 
  • Zensur ist und bleibt Zensur!

 Wäre ich Kunde von Arcor, ich würde darauf drängen, daß Arcor entweder die Sperre sofort aufhebt oder – in der Öffentlichkeit gut dokumentiert -  gegen die einstweilige Verfügung vorgeht. Sollte dieses Beispiel Schule machen, werden Provider in der Zukunft nur noch damit beschäftigt sein, das Internet von bestimmten Webseiten "zu säubern." Aber vielleicht kommt dies ja unserer Politik ganz gelegen … "Browser? Was sind denn jetzt nochmal Browser?"


 

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